Unfallaustausch-garantie

Unfallaustausch-garantie


Unser Service für die Sicherheit Eures Kindes: Wir tauschen den Kindersitz nach einem Unfall aus - ganz gleich, ob das Kind im Kindersitz saß oder nicht.


Häufig lesen wir, dass ein Kindersitz nach einem Verkehrsunfall unversehrt aussieht und tatsächlich erkennt man an einem Unfallsitz äußerlich oft keine Beschädigung. Trotzdem raten wir dringend davon ab, einen Kindersitz nach einem Unfall weiterhin zu benutzen.

Unabhängig vom Alter, der Art oder der Befestigung des Kindersitzes können nach einem Crash Beschädigungen am Kindersitz und der Basisstation vorhanden sein, die mit bloßem Auge nicht zu erkennen sind (= Haarrisse). Aus diesem Grund raten auch sämtliche Hersteller dazu, das Kindersicherungssystem nach einem Verkehrsunfall unbedingt auszutauschen.


Unser besonderer Service: Die Kindersitzprofis - Unfallaustauschgarantie für Kindersitze

Unsere Unfallaustausch-Garantie gilt für jeden bei einem unserer Fachhändler in Deutschland ab dem 01.07.2016 gekauften Kindersitz. Wir tauschen den Kindersitz und die gegebenenfalls zugehörige Basis-Station schnell und unkompliziert aus, wenn das Kinderrückhaltesystem in einen Unfall verwickelt war. Ihr bekommt zu diesem Zweck von uns als Kindersitzprofi Händler beim Kauf eines Kindersitzes eine Garantiekarte, um im Falle eines Unfalls umfassend abgesichert zu sein.

 

Bedingungen unserer Unfallaustausch-garantie:

Ihr solltet den Kindersitz nach einem Unfall immer austauschen. Bei einem Parkrempler mit einer Geschwindigkeit unter 10 km/h ist ein Austausch nicht notwendig. Auch nach einer starken Bremsung müsst ihr den Sitz nicht ersetzen.


Unter folgenden Bedingungen ersetzen wir den Kindersitz:

  • Der Verkehrsunfall wurde durch euch selbst verursacht (bei Fremdverschulden übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten für den Austausch Ihres Kindersitzes)
  • Es liegt die Originalrechnung vor, die nicht älter als 6 Jahre ist
  • Der Unfallzeitpunkt liegt nicht weiter als zwei Wochen zurück
  • Der Kindersitz war nachweislich in einen Unfall verwickelt und wurde in den Unfallbericht der Polizei oder in das Unfallgutachten aufgenommen.
  • Ihr verpflichtet euch außerdem, euch bei den Unfallaustauschprogrammen der Kindersitzhersteller zu registrieren. Im Falle eines Austauschs durch uns überlasst ihr uns euren Unfallsitz, den wir auf unsere Kosten entsorgen.

 

Achtung: Die Unfallaustauschgarantie gilt nur für den Erstkäufer. Sie ist nicht übertragbar. Außerdem erhaltet ihr keine neue Unfallaustauschgarantiekarte, wenn Ihr bereits einen Tauschsitz von uns erhalten habt.


Sprecht uns gerne an, wenn noch Fragen zu unserer Unfallaustauschgarantie sind.


Share by: